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LG Paderborn, 13.12.2018 - 4 Ns 42/18 |
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Verfahrensgang
- LG Paderborn, 12.03.2015 - 3 Ns 178/14
- OLG Hamm, 21.07.2015 - 4 RVs 76/15
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
- LG Paderborn, 13.12.2018 - 4 Ns 42/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Auszug aus LG Paderborn, 13.12.2018 - 4 Ns 42/18
Über diese hat das Bundesverfassungsgericht durch einstimmigen Beschluss am 22.06.2018 entschieden und insoweit festgestellt, dass sowohl das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 12.03.2015 als auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.07.2015 den Angeklagten in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzten (1 BvR 2083/15).Nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22.06.2018 aufgestellten Grundsätze zu Eingriffen in die Meinungsfreiheit hat sich der Angeklagte auch dann nicht wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB schuldig gemacht, wenn er sich den Text zu Eigen gemacht hat.
In seiner Entscheidung vom 22.06.2018 hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich klargestellt, dass zwar in den Fällen der Leugnung und Billigung eine Störung des öffentlichen Friedens indiziert ist, nicht aber im Falle der Verharmlosung.
Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen (1 BvR 2083/15).